Presseinfo
vom 1.
Dezember 2010
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stefan Berger CDU, Christian
Weisbrich CDU, Dietmar Brockes FDP
Entscheidungsfreiheit
vor Ort oder Zwang zur Gemeinschaftsschule?
In der niederrheinischen Gemeinde Niederkrüchten wird
zurzeit eine Debatte zur Zukunft der weiterführenden
Schulen vor Ort geführt. Der neue Schulentwicklungsplan
zeigt, dass die beiden weiterführenden Schulen der
Gemeinde, die Realschule und die Hauptschule, wegen
rückläufiger Schülerzahlen akut in ihrem Bestand
gefährdet sind. Dennoch gibt es vor Ort starke
Bestrebungen, die Schulen zu erhalten. Anfang Oktober
demonstrierten beispielsweise rund 250 Schüler, Eltern
und Lehrer für den Erhalt der Realschule in
Niederkrüchten. Eine Möglichkeit ein umfangreiches und
wohnortnahes Schulangebot zu erhalten, wäre die
Kooperation mit der Nachbargemeinde Schwalmtal, wie dies
im §78 Abs. 8 des Schulgesetzes ausdrücklich
vorgesehen ist. Dieser Lösung steht die
Bezirksregierung laut Aussage des Niederkrüchtener
Bürgermeisters Herbert Winzen, der sich auf ein von ihm
geführtes Gespräch beruft (vgl. Ausgabe der
Rheinischen Post vom 25.11.2010), aber sehr kritisch
gegenüber. Nachdem der örtliche Schulausschuss sich
gegen den Schulversuch Gemeinschaftsschule ausgesprochen
hatte, soll sich nun anhand der Anmeldezahlen für 2011
entscheiden, ob es eine Zukunft für die Schulen in
Niederkrüchten gibt. Im Gespräch von Bürgermeister
Winzen mit der Bezirksregierung wurde laut
Presseberichten zudem geäußert, dass die vierzügige
Schwalmtaler Realschule seit Jahren fünfzügig läuft.
Der Regierungspräsident werde nun Schwalmtal anweisen,
vierzügig zu fahren, der fünfte Zug sei rechtswidrig.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die
Landesregierung:
1. Ist es zutreffend, dass die Bezirksregierung eine
Kooperation der beiden Schulstandorte in Niederkrüchten
und Schwalmtal nicht unterstützen würde?
2. Wenn ja, mit welcher Begründung wird die Ablehnung
dieser vom Schulgesetz vorgesehenen Möglichkeit
begründet?
3. Welche Alternativen für die Schulentwicklung in
Niederkrüchten werden von Seiten der Landesregierung
vorgeschlagen?
4. Wird die Landesregierung künftig neben der
Gemeinschaftsschule keine weiteren Veränderungen der
Schulstruktur (z.B. durch Schulverbünde, Kooperationen)
zulassen?
5. Mit welcher Begründung stuft die Bezirksregierung
die fünfzügige Schwalmtaler Realschule als
rechtswidrig ein?
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