Presseinfo
vom 6.
Dezember 2010
Christian
Weisbrich: Bund der Steuerzahler - NRW
hält rot-grünen Nachtragshaushalt für
verfassungswidrig
Zur heutigen Sachverständigenanhörung im Haushalts-
und Finanzausschuss über das Nachtragshaushaltsgesetz
2010 der grün-roten Minderheitsregierung erklärt der
finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion,
Christian Weisbrich: "Das Ergebnis der Anhörung
ist eine vernichtende Kritik an der hemmungslosen
Neuverschuldung der Regierung Kraft." Der Bund der
Steuerzahler NRW kritisiert die von Rot-Grün geplante
Neuverschuldung als wirtschaftlich nicht notwendig und
stuft den Nachtragshaushalt als verfassungswidrig ein.
Die Verfassungswidrigkeit ergebe sich aus mehreren
Urteilen des Verfassungsgerichtshofs NRW, nach denen
kreditfinanzierte Rücklagen unzulässig seien. Für die
vorgesehene Rekordverschuldung bestehe im laufenden
Haushaltsjahr keine Notwendigkeit und folglich könne
sie auch nicht akzeptiert werden. Für den Bund der
Steuerzahler sei der Eindruck entstanden, die rot-grüne
Landesregierung versuche den Haushalt 2010 "hochzupuschen",
um ein Polster für die nächsten Jahre anzulegen. Dem
stimmt auch das Rheinisch-Westfälische Institut für
Wirtschaftsforschung zu, wenn es betont, dass weitere
Maßnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur nicht mehr
erforderlich seien. Weisbrich: "Die
Sachverständigen bestätigen, dass durch die Expansion
der deutschen Wirtschaft nahezu ideale Bedingungen
vorliegen, um auf einen Konsolidierungskurs
einzuschwenken. Wenn der Bund und die übrigen Länder
ihre Haushalte auf Konsolidierung ausgerichtet haben,
dann darf auch NRW nicht länger Öl ins Feuer gießen,
sondern muss konsequent und nachhaltig Schulden abbauen.
Denn was Du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht
auf morgen!"
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