Presseinfo
vom 8.
Dezember 2010
Christian
Weisbrich: SPD und Grüne unterdrücken massiv die
Rechte der Opposition
Zu den heutigen Beratungen im Wirtschaftsausschuss über
den rot-grünen Gesetzentwurf zum
Gemeindewirtschaftsrecht erklärt der finanzpolitische
Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Weisbrich:
"Es ist für uns unzumutbar, wenn über einen
überholten Gesetzentwurf abgestimmt werden soll,
während gestern ein Änderungsantrag der Presse
vorgestellt, dem Ausschuss aber nicht formell zugestellt
wurde. Es ist ebenso unzumutbar, eine Abstimmung im
luftleeren Raum durchzuführen, um den
Wirtschaftsausschuss mit diesem Vorgehen in die
Verantwortung zu nehmen. Das ist eine Farce, die wir
nicht akzeptieren. Aus diesem Grund hält die
CDU-Fraktion den Antrag für nicht beratungsfähig,
insbesondere, da die massiven Änderungen eine erneute
Anhörung erforderlich machen. Sobald der neue
Gesetzentwurf im federführenden Ausschuss formal
eingebracht ist, werden wir eine Sondersitzung des
Wirtschaftsausschusses beantragen. Ziel ist es, vor
einer abschließenden Beratung eine Anhörung
durchzuführen. Dieses Recht lassen wir uns von der
rot-rot-grünen Tolerierungskoalition nicht beschneiden.
Den Wirtschaftsausschuss gerade dann von der Beratung
ausschließen zu wollen, wenn es um zentrale Fragen der
Wettbewerbsfähigkeit von Wirtschaft und Mittelstand
geht, ist mehr als undemokratisch. Rot-Grün redet von
‚Koalition der Einladung', unterdrückt aber massiv
die Rechte der Opposition."
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