Presseinfo
vom 4.
März 2010
Christian
Weisbrich: Ein Stück aus dem Tollhaus - Beim Thema
Schuldenbremse weiß in der SPD die eine Hand nicht, was
die andere macht
Zur heutigen Beratung
über die Aufnahme einer Schuldenbremse in die
Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen im Haushalts-
und Finanzausschuss des Düsseldorfer Landtags erklärt
der stellvertretende Vorsitzende der
CDU-Landtagsfraktion, Christian Weisbrich: "Was
für ein Hühnerhaufen: Da beschließt die SPD in der
vergangenen Legislaturperiode in der Großen Koalition
in Berlin mit dem damaligen SPD-Bundesfinanzminister
Steinbrück an der Spitze die Schuldenbremse im
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Heute
erwägt die SPD in Schleswig-Holstein eine Klage dagegen
vor dem Bundesverfassungsgericht, weil die
Schuldenbremse nicht in das Grundgesetz, sondern in die
Landesverfassung gehöre. Wörtlich erklärt der
schleswig-holsteinische SPD-Landesvorsitzende Stegner:
'Die SPD-Landtagsfraktion möchte eine Schuldenbremse
mit Nachhaltigkeitsklausel in der Landesverfassung
verankern und hat dafür einen Gesetzentwurf für eine
Änderung der Landesverfassung erarbeitet.' Und die SPD
in NRW? Stegners nordrhein-westfälische Kollegin, die
stellvertretende Bundesvorsitzende Kraft, will genau
dies nicht. Sie verweigert sich einer Schuldenbremse in
der nordrhein-westfälischen Landesverfassung. Fazit:
Nordrhein-Westfalen ist zu bedeutend und wichtig, um es
einem solchen SPD-Hühnerhaufen zu überlassen."
zur
Übersicht Presseinfos
|