Presseinfo
vom 15.
Dezember 2011
Christian Weisbrich
Die Schuldenbremse ist ein positives Signal der Politik
an die Bürgerinnen und Bürger des Landes - aber SPD
und Grüne verweigern sich
Zur heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf der
CDU-Landtagsfraktion zur Aufnahme einer Schuldenbremse
in die Landesverfassung erklärt der haushalts- und
finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion,
Christian Weisbrich: "Die Sachverständigen haben
in der heutigen Anhörung unsere Gesetzesinitiative
ausdrücklich unterstützt. Wenn wir es unterlassen, die
Verfassung zu ändern und damit den Haushaltsgesetzgeber
zu binden, erwarten die Sachverständigen, dass wir die
Schuldenbremse in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 nicht
erreichen werden. Das werden die Bürgerinnen und
Bürger in Nordrhein-Westfalen nicht verstehen. Das
renommierte Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut
an der Universität zu Köln erklärt dies in seiner
Stellungnahme zur heutigen Anhörung so: ‚Die
70-prozentige Zustimmung in der Volksabstimmung zur
Aufnahme einer Schuldenbremse in die hessische
Landesverfassung weist hier in eine sehr klare Richtung
zu der Frage, welche Präferenzen die Menschen in
Deutschland hinsichtlich der Verschuldung ihrer Länder
und deren Eindämmung durch Verfassungsregeln haben.'
Unsere Gesetzesinitiative ist eine gute Basis für eine
Verfassungsänderung und ein positives Signal an die
Bürgerinnen und Bürger. Nur SPD und Grüne verweigern
sich."
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