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Presseinfo
vom 06.09.2005
Christian
Weisbrich und Marie-Luise Fasse
Überförderung der Windkraft stoppen
Die CDU-Landtagsfraktion hat in ihrer
heutigen Sitzung ein "Gesetz zur Änderung des
Landschaftsgesetzes" beschlossen, welches in der kommenden
Plenardebatte behandelt werden soll. Ziel des Gesetzes ist es, die
ungerechtfertigte Bevorzugung von Windkraftanlagen zurückzunehmen.
Bei der Änderung des Gesetzes im Jahr 1994
war beschlossen worden, die Errichtung von bis zu zwei nahe beieinander
liegenden Windenergieanlagen nicht als Eingriff in Natur und Landschaft
gelten zu lassen. "Dies sollte unabhängig davon gelten, ob hierdurch
wirklich der Naturhaushalt oder das Landschaftsbild beeinträchtigt
wird", kritisierten die stellvertretenden Vorsitzenden der
CDU-Landtagsfraktion, Marie-Luise Fasse und Christian Weisbrich. Diese
Privilegierung wird in dem Gesetzentwurf zurückgenommen. "Es geht
nicht darum, die Windenergie zu stoppen, sondern es geht um einen vernünftigen
Abwägungsprozess zwischen den Interessen der Betreiber und den Eingriffen
der Naturlandschaft", erklärten Fasse und Weisbrich.
Wie in der Koalitionsvereinbarung von CDU
und FDP vereinbart, wird sich die CDU-Landtagsfraktion auch darüber
hinaus für einen Stopp der Überförderung einsetzen. "Es gibt
keinen Grund, diesen Energieträger an schlechten Standorten besonders zu
fördern. Vielmehr sollten Windkraftanlagen nur dort eingesetzt werden, wo
es ökonomisch sinnvoll ist."
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