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Presseinfo
vom 11.01.2006
Christian Weisbrich
und Volkmar Klein
Ruinöse Finanzpolitik der
Vorgängerregierung macht die Einhaltung der Verfassungsgrenze objektiv
unmöglich
Nordrhein-Westfalen ist ein Sanierungsfall.
Nach 39 Jahren verfehlter Finanzpolitik der SPD hat die Koalition aus CDU
und FDP einen ruinierten Landeshaushalt mit über 110 Milliarden Euro
Schulden übernommen. Die "Kommission zu Situation und Perspektive
des Landeshaushalts NRW" hat festgestellt, dass Nordrhein-Westfalen
im Vergleich zu den anderen westlichen Flächenländern deutlich
schlechter dasteht.
"Wir werden die Sanierung des
Haushalts entschieden anpacken. Mit dem zweiten Nachtrag 2005 haben wir
den ersten wesentlichen Schritt hin zu mehr Transparenz und Ehrlichkeit
getan. Dies haben alle Experten, darunter das Rheinisch-Westfälische
Institut für Wirtschaftsforschung und der Bund der Steuerzahler, in der
Anhörung des Haushalts- und Finanzausschuss zum Nachtrag ausdrücklich so
bestätigt", erklärte der finanzpolitische Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion, Volkmar Klein.
Der Ankündigung der SPD, den zweiten
Nachtragshaushalt 2005 vom Verfassungsgericht in Münster juristisch
überprüfen zu lassen, sieht die CDU-Fraktion gelassen entgegen. Volkmar
Klein: "Die Überschreitung der Verfassungsgrenze ist rechtlich
begründet, da eine Einhaltung der Verfassungsgrenze derzeit objektiv
unmöglich ist. Diese Möglichkeit hat bereits der Verfassungsgerichtshof
des Landes Berlin Ende 2003 grundsätzlich so gesehen. Zuletzt entschied
auch der Staatsgerichtshof des Landes Hessen im Dezember 2005, dass das
Vorliegen einer extremen Haushaltsnotlage die Überschreitung der
Verfassungsgrenze legitimieren könne."
Christian Weisbrich, stellvertretender
Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, weist die Argumentation
der SPD für ihre Klage zurück: "Zur Begründung für den Gang nach
Münster beruft sich die Opposition insbesondere auch darauf, dass die
Kapitalzuführung zum Bau- und Liegenschaftsbetrieb und zur
Beteiligungsverwaltungsgesellschaft NRW unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten völlig unnötig sei. Dies ist nicht wahr. So hat das RWI
erklärt, dass das Vorgehen richtig sei, da ansonsten die komplette
Aufzehrung der Eigenkapitalbasis des BLB eingetreten wäre. Außerdem
handele es sich bei der BVG um einen klassischen Schattenhaushalt, der
aufgelöst werden musste."
Weisbrich: "Im Gegensatz zur
abgewählten Landesregierung wird die Koalition der Erneuerung auch weiter
den Weg einer ehrlichen Finanzpolitik gehen und die Neuverschuldung
nachhaltig zurückführen."
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