Christian Weisbrich - Ihr Landtagsabgeordneter für den Kreis Viersen
 
Presseinfo vom 11.01.2006

Christian Weisbrich und Volkmar Klein
Ruinöse Finanzpolitik der Vorgängerregierung macht die Einhaltung der Verfassungsgrenze objektiv unmöglich

Nordrhein-Westfalen ist ein Sanierungsfall. Nach 39 Jahren verfehlter Finanzpolitik der SPD hat die Koalition aus CDU und FDP einen ruinierten Landeshaushalt mit über 110 Milliarden Euro Schulden übernommen. Die "Kommission zu Situation und Perspektive des Landeshaushalts NRW" hat festgestellt, dass Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu den anderen westlichen Flächenländern deutlich schlechter dasteht.

"Wir werden die Sanierung des Haushalts entschieden anpacken. Mit dem zweiten Nachtrag 2005 haben wir den ersten wesentlichen Schritt hin zu mehr Transparenz und Ehrlichkeit getan. Dies haben alle Experten, darunter das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung und der Bund der Steuerzahler, in der Anhörung des Haushalts- und Finanzausschuss zum Nachtrag ausdrücklich so bestätigt", erklärte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Volkmar Klein.

Der Ankündigung der SPD, den zweiten Nachtragshaushalt 2005 vom Verfassungsgericht in Münster juristisch überprüfen zu lassen, sieht die CDU-Fraktion gelassen entgegen. Volkmar Klein: "Die Überschreitung der Verfassungsgrenze ist rechtlich begründet, da eine Einhaltung der Verfassungsgrenze derzeit objektiv unmöglich ist. Diese Möglichkeit hat bereits der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin Ende 2003 grundsätzlich so gesehen. Zuletzt entschied auch der Staatsgerichtshof des Landes Hessen im Dezember 2005, dass das Vorliegen einer extremen Haushaltsnotlage die Überschreitung der Verfassungsgrenze legitimieren könne."

Christian Weisbrich, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, weist die Argumentation der SPD für ihre Klage zurück: "Zur Begründung für den Gang nach Münster beruft sich die Opposition insbesondere auch darauf, dass die Kapitalzuführung zum Bau- und Liegenschaftsbetrieb und zur Beteiligungsverwaltungsgesellschaft NRW unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten völlig unnötig sei. Dies ist nicht wahr. So hat das RWI erklärt, dass das Vorgehen richtig sei, da ansonsten die komplette Aufzehrung der Eigenkapitalbasis des BLB eingetreten wäre. Außerdem handele es sich bei der BVG um einen klassischen Schattenhaushalt, der aufgelöst werden musste."

Weisbrich: "Im Gegensatz zur abgewählten Landesregierung wird die Koalition der Erneuerung auch weiter den Weg einer ehrlichen Finanzpolitik gehen und die Neuverschuldung nachhaltig zurückführen."

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