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Presseinfo
vom 13.09.2006
Christian Weisbrich
Ladenöffnung: Die
Sonntagskultur vor weiterer Verflachung schützen
Nachdem die Kompetenz
zur Regelung der Ladenöffnungszeiten am 1. September
2006 vom Bund auf die Länder übergegangen ist, hat die
Landesregierung als erstes Bundesland einen Entwurf für
ein neues Ladenöffnungsgesetz vorgelegt. "Unser
Credo ist es, zu ordnen - nicht zu regeln oder gar zu
reglementieren. Wir wollen uns deswegen auch bei der
Ladenöffnung darauf beschränken, den Rahmen
vorzugeben, innerhalb dessen die Menschen ihre Dinge
verantwortlich selbst regeln", erklärte der
stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion,
Christian Weisbrich. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die
Werktage für den Verkauf generell freizugeben, an Sonn-
und Feiertagen ist der Verkauf bis auf wenige Ausnahmen
verboten. Weisbrich: "Der Staat soll nicht länger
Schiedsrichter sein zwischen einzelnen Vertriebsformen
des Handels. Der Staat soll Unternehmern nicht länger
vorschreiben, wann und wie lange sie arbeiten dürfen.
Wer was, wann und wo kauft oder verkauft sollen die
Marktteilnehmer künftig selbst entscheiden."
Der Sonntag bleibe bei
der geplanten Erweiterung der möglichen
Ladenöffnungszeiten ausgenommen, da er im
christlich-jüdischen Kulturkreis eine überlieferte
Institution von unschätzbarer Bedeutung sei. "Er
ist Ausdruck des Glaubens, dass der Sinn menschlichen
Lebens nicht im Zweckhaften und im Verrechenbaren
aufgeht und dass wirtschaftliche Tätigkeit ihrerseits
einer höheren Sinngebung bedarf. An Sonn- und
Feiertagen haben die Menschen Gelegenheit, zu sich
selbst zu kommen. Diese Tage schützen die Menschen
davor, bloßes Funktionselement im Arbeits- und
Wirtschaftsprozess zu werden. Deshalb wollen und werden
wir die Sonntagskultur vor weiterer Verflachung
schützen", sagte Weisbrich.
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