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Presseinfo
vom 04.05.2007
Volkmar Klein und
Christian Weisbrich
VGH-Urteil
bestätigt: Konsolidierungskurs fortsetzen
"Unser
Hauptanliegen ist der Schutz nachfolgender Generationen.
In diesem Ziel hat uns jetzt auch der
NRW-Verfassungsgerichtshof bestätigt, als er bei seinem
Urteil zum Nachtragshaushalt 2005 dieses Ziel als
herausragend wichtiges Schutzgut bezeichnet hat. Das
Verfassungsgericht unterstützt die Leitlinien unserer
Haushaltsführung in vollem Umfang", freute sich
der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion
bei der heutigen Aktuellen Stunde des Landtags.
Gleichzeitig sei das Urteil eine schallende Ohrfeige
für die alte Landesregierung. Klein: "Rot-Grün
hat sich in der Vergangenheit neben dem Betreiben von
Leuchttürmen vor allem als Inkubator für Schulden
betätigt."
Auch der
stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion
Christian Weisbrich begrüßte, dass das Urteil des
Verfassungsgerichtshofs die Ursachen der Finanzmisere
des Landes schonungslos offenlege. "Es zeigt das
ganze Unvermögen der SPD, Entschuldung als
zukunftsdienliche Investition zu verstehen." Das
Gericht habe zwei von drei Klagepunkten der SPD glatt
zurückgewiesen. Weisbrich: "Und bei dem einen
Punkt, bei dem das Gericht der SPD formal zustimmt,
hätte der sagenhafte König Pyrrhos von Epirus mit
Sicherheit ausgerufen: ´Noch so ein Sieg und wir sind
verloren´. Denn im Klartext hat das Gericht
festgestellt, dass die neue Parlamentsmehrheit eine
Einschränkung ihrer Gestaltungsmöglichkeiten selbst
dann hinnehmen muss, wenn der von ihr vorgefundene
finanzielle Saustall auf Mindereinnahmen beruht, die
Folge völlig überhöhter Einnahmeansätzen der
Vorgängerregierung waren (Urteil, S. 24). Wir haben die
Verfassungsmäßigkeit des Haushalts längst wieder
hergestellt, weil wir den Mut hatten, Begehrlichkeiten,
die von Rot-Grün geweckt wurden, flächendeckend
zurückzuweisen."
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